Burgruine Schauenburg (Kreis Kassel)

Die Ruine der Schauenburg im März 2007.
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Die Schauenburg ist die Ruine einer hochmittelalterlichen Höhenburg im Landkreis Kassel in der Gemeinde Schauenburg zwischen den Ortsteilen Hoof und Breitenbach. Der höchste Punkt von Burgberg und Burgruine befindet sich auf 499,90 m ü. NHN.

Geschichte

Erbauer und Alter der Burg sind unbekannt. [1] Der Name erscheint 1089 als Scouwenborg, 1143 als Scowenburch, 1184 als Schowinburc und 1240 als Scoenburc und wird ebenso wie bei der gleichnamigen Burg bei Rinteln von Schauen abgeleitet. Für die Landesgeschichte war die Feste nicht ohne Bedeutung. Dem Falkenstein benachbart, wurde sie des öfteren der Stützpunkt kriegerischer Unternehmungen. Mit der unfern gelegenen Naumburg und Weidelsburg vereinigt, diente sie angesehenen, streitlustigen Geschlechtern als Sitz. Ihre ursprünglichen Eigentümer, die Grafen von Schauenburg, hatten das Gericht dieses Namens inne, das die Dörfer Hoof, Breitenbach, Elmshagen und einen Teil des großen Hofes zu Martinhagen umfaßte. Nur bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts ist die Geschichte dieses Geschlechtes mit der des Stammsitzes verknüpft.

Ob der 1073 genannte Adelbertus, der mit seinen vier Söhnen zu Hollende ermordet wurde, bereits für einen Grafen von Schauenburg genommen werden darf, mag dahinstehen. Mit Sicherheit ist jener Adelbert zur Familie zu rechnen, der 1089 einer Schenkung des Klosters Helmarshausen als Zeuge bei wohnt. Ein Adalbertus quidam de Scounburg überschrieb 1008 zwei Hörige dem Wigbertsaltare zu Hersfeld und 1023 zwei Äcker dem Kloster Hasungen zum Seelenheile seines ermordeten Sohnes. Ein Nachkomme muß jener Adalbert sein, der 1126 als Vogt von Kaufungen vorkommt und nach seinem Tode 1143 als Schirmvogt auch von Kirchditmold Erwähnung findet. In dieser Eigenschaft konnte es dem einflußreichen Adeligen nicht schwer fallen, sich und seinen Nachkommen die Advokatie auch über das Kloster Weißenstein zu sichern, zu dessen Stiftern er zählte. Bei der Gründung von Breitenau 1123 war ein Cuonradus de Scouvenburc zugegen. Adelberts Sohn, Sigebodo, begleitete den Erzbischof Heinrich von Mainz auf fast allen seinen Zügen. Dessen Enkel Adelbert erwarb vom Stift Hersfeld die Burg Wallenstein, nach der er 1223 den Namen führt, während sein Bruder Ludwig den alten Stammnamen beibehielt. Von Ludwigs Vetter Hermann empfing das Kloster Weißenstein 1247 den Zehnten zu Wahlershausen, wogegen es dem Grafen drei Hufen in Harleshausen abtrat. Adelberts gleichnamiger Sohn erteilte 1240 den von Wolfershausen die Einwilligung zur Veräußerung von Lehngütern zu Niedervellmar und Simmershausen an den Weißensteiner Konvent, die derselbe durch andere zu Crumbach und Körle ersetzte, ebenso in den folgenden Jahren den von Berlepsch, von Sundheim, von Wernswig, von Borken usw., welche demnach alle als Lehnsmannen des Grafen von Schauenburg anzusehen sind. Dieser Adelbert war es auch, der, nachdem mit Hermanns Sohn Berthold die eine Linie des Hauses erloschen war, das Kloster Nordshausen stiftete und 1257 mit der Kirche zu Oberzwehren und der zugehörigen Kapelle zu Nordshausen begabte. 1271 bekam er vom Landgrafen die Landrichterstelle am alten Gaugericht zu Maden übertragen. 1278 schenkte er den Zehnten zu Nordshausen und zu Welesborn den Nonnen von Nordshausen. Um 1284 starb, anscheinend kinderlos, der Edelmann, dessen Gattin mit jener Adelheid von Wallenstein gleichbedeutend sein dürfte, die 1285 als Nonne des Klosters Weißenstein sich findet.

Das Wappen der Grafen von Schauenburg zeigt einmal gespaltenen und viermal geteilten Schild, während das der Wallensteiner auf silbernem Felde vier rote, der Länge nach liegende Balken aufweist.

Wann und aus welchem Grunde die Schauenburger ihre alte Stammburg veräußerten, ist nicht bekannt. Möglich, daß die Erwerbung des Wallensteins den Besitz der Schauenburg entbehrlich machte. Wohl mit dem Bestreben von Mainz, sich in Hessen festzusetzen, hängt es zusammen, daß gerade dieses Erzstift, das bereits im 12. Jahrhundert über viele Besitzungen des Grafen von Schauenburg als Lehen verfügte, neben dem Gericht in Kirchditmold auch die Hauptburg des Geschlechtes an sich brachte. Jedenfalls verpfändete Mainz die Schauenburg an Hermann Hund von Holzhausen, der sich 1250 im Besitz der Burg befand. Wer nach dessen kinderlosem Tode das Schloß bezog, ist nicht ermittelt. 1332 erwarben die von Dalwigk die Schauenburg, die sie schon einige Zeit innegehabt haben müssen, zu Erbburglehen, damit neben der Burg zu Dalwigk einen zweiten Stammsitz ihrer Familie gewinnend.1 Auch das Gericht ging in die Hände der Dalwigks über mit Ausnahme des großen Hofes zu Martinhagen, der hessisches Lehen blieb.

Der neue Besitzer der Burg, Reinhard von Dalwigk, dessen nächste Verwandte als Äbte von Corvey eine Rolle spielten, wurde der Stifter einer neuen Linie des Hauses, die im Gegensatz zu dem älteren konradinischen oder waldeckischen Zweige den Namen der reinhardinischen oder Schauenburger Linie annahm.0 Ihm eine größere Bautätigkeit zuzuschreiben, scheinen die Pfandsummen, mit denen die Schauenburg belastet wurde, zu gestatten. Gerade die Errichtung eines Vorwerkes hatte bereits 1315 das gute Verhältnis zum Landgrafen Otto getrübt. „Daz nuwe Hus vor Schowenburg“, dessen Bau sich der Landgraf widersetzte, wurde die Veranlassung zu einem Bündnis des Burginhabers mit dem Erzbischof von Mainz, sowie den, wie es scheint, noch an der Burg interessierten Herren von Löwenstein und Holzhausen und zu einem Streite mit dem Landgrafen, der erst 1318 durch Vermittlung Philipps von Falkenstein beigelegt wurde.7 Nach dem Friedensschlüsse, in dem das neue Haus vor der Schauenburg nochmals Erwähnung findet, nahm Otto den Dalwigk zum Erbburgmann an und bestimmte ihm jährlich 12 Pf. Geldes aus der Bede von Cassel, wogegen Reinhard dem Landgrafen die Erböffnung der Schauenburg gelobte gegen alle seine Feinde, nur das Erzstift Mainz und die von Löwenstein ausgenommen. 1332 gelobte Reinhard von Dalwigk dem

„Herrn Baldewyn Ertzbischoff von Trier, vnd Beschirmer des Stiffts zu Mentze, vnd demselben Stifft das Huß zu Schauwenburg, das eygen ist desselben Stiffts vnd mir für eyn Somme Gelts, die ich daruff geluhen hatte, Pfands stundt, der Versetzung vnd die Kost, ich ann dasselbe Huß beydte an Buwe vnd andern Dingen gelegt han, vffgesagt han, vnd sagen ann diesem geinwertigen Brief ledig vnd loiß mit allem dem Rechten vnd Gülten, die zu demselben Huß gehören, . . . Auch han ich alles das Gut, ader Gülte, die . . . gelegen sin in dem Gericht desselben Huß, vnserme vorgenannten Herrn Baldewyn vnd dem Stifft zu Mentze vffgegeben; vnd darumb hat derselbe vnser Herrn Baldewyn, vnd der Stifft zu Mentz, das- selbe Huß mit allen synen Rechten, Guten, vnd Gülten . . . mir vnd mynen Erben wider geluhen zu ledigem Lehen, also daz das vorgenante Huß vnsers vorgenannten Herrn Baldewyn, syner Nachkommen, vnd des Stiffts zu Mentze Eygen ledig offen Huß sal sin vnd pleiben ewiglich zu allen ihren Kriegen, Nutzen vnd Nöten; vnd das ich, vnd nach mir myne Erben, vff demselben Huß, und des Gerichts, das darczu gehöret, sollen erbliche Amplute vnd Burggrauen sin vnd pleiben ewiglichen desselben Stiffts, vnd sollen und wollen ich vnd myn Erben dasselbe Huß vff vnser Kost halten vnd behüten, vnd auch die Turnhüter, Wechter vnd Portener verlonen . . . Vnd geschee das, daz vor demselben Huß zu Schauwenburg eyn Dail, ader eyn Stad gebuwet wurde, so sollent die Burgmanne, Burger, Wechter vnd Portener, die darinn faren, globen, sweren, vnd hulden vnserm Herrn vnd dem Stifft zu Mentz ...

Ein Hermann von Dalwigk, Kleriker zu Fritzlar, ertauschte 1358 das Dekanat des dortigen Stiftes gegen seine Pfarrkirche zu Velmar. Durch seine Vermählung mit Agnes von Hertingshausen, der Tochter des berüchtigten Friedrich, kam ein jüngerer Reinhard von Dalwigk 1412 in den Besitz der Hertingshäuser Pfandschaften über Naumburg, Weideiburg, Schartenberg und Zierenberg, die ihm zum Teil in Händeln wieder verloren gingen. Durch seine Unternehmungslust und Prachtliebe ist dieser Reinhard, der, durch einen Kaiserschnitt zur Welt gebracht, den Beinamen der Ungeborene führt, wohl das bekannteste Mitglied der Familie geworden. In der Stadtkirche zu Naumburg stiftete er mit seinem Neffen, Friedrich von Hertingshausen, 1431 einen der hl. Dreifaltigkeit geweihten Altar, der allem Anschein nach später eine eigene Kapelle erhielt. 1437 trugen die beiden Adeligen die Weideiburg, eigentlich mainzisches Eigentum, dem Landgrafen Ludwig auf, um dieselbe zu rechtem Mannlehen wieder zu empfangen. Gegen die Verleihung anderer Güter verzichteten sie auf die Rechte an den Dörfern und Gerichten zu Dennhausen und Dittershausen. Ein Jahr später erscheint neben der Weideiburg die Schauenburg als der Sitz Reinhards. 1440 gab Landgraf Ludwig von Hessen die ihm zustehende Hälfte des Schlosses Itter nebst dem hessischen Teil der zugehörigen Herrschaft an Reinhard von Dalwigk und Friedrich von Hertingshausen, die aber in Wirklichkeit nie in den Besitz kamen, da nach wie vor die von üudensberg die Herren von Itter blieben, ln ständige Streitigkeiten verwickelt, verloren Reinhard und Friedrich 1448 die Weideiburg an Hessen, während ihnen die ebenfalls eroberte Naumburg im gleichen Jahre vom Erzbischof Dietrich von Mainz zurückgegeben wurde. Die geschwächte Lage der Besiegten scheint die Nachbarn bestimmt zu haben, gegen Reinhard und Friedrich 1451 die sogenannte Bundesherrenfehde zu unternehmen, zu deren Beilegung im folgenden Jahre unter dem Vorsitz des Landgrafen nach Großenritte ein Einigungstag angesetzt wurde. Erst nach Verhandlungen zu Homberg, Dagobertshausen und Gudensberg kam 1454 der Friede zustande, in dem Reinhard seinen Ansprüchen auf Schloß Falkenstein entsagte. 1459 stellten die von Dalwigk die Dörfer des Gerichtes unter hessischen Schutz und seitdem entwickelte sich die Landeshoheit der Landgrafen über dieses Gebiet.Nach Reinhards Tode 1461 fiel die Naumburg sowie die Güter zu Hertingshausen den von Hertingshausen zu. Reinhards Sohn Elger wurde der Stammvater der noch jetzt lebenden Dalwigk. Zu den späteren Erwerbungen des Hauses, deren Hauptsitz die Schauenburg blieb, gehören 1470 der große Hof zu Martinhagen und der Ort Ropperode.

1473 spaltete sich der Dalwigksche Stamm in eine Schauenburger und eine Lichtenfelser Linie. Eine Teilung der Güter unter den Dalwigks erfolgte 1534 in der Weise, daß Johann Burg und Gericht Dillich, Bernhard Schloß Schauenburg mit Breitenbach und Hoof, Reinhard und Caspar Schloß und Amt Lichtenfels erhielten. Das bei der Familie ruhende Gericht Schauenburg, dessen Tagungen zuletzt im Dorfe Hoof stattfanden, wurde durch die bei Entstehung des Königreichs Westfalen eingerichtete Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben. Noch heute übt das Haus das Patronatsrecht über die Kirchen zu Kirchditmold, Großenritte, Obervelmar, sowie Hoof, Breitenbach und Elmshagen aus, so zwar daß der Senior ohne Zuziehung der übrigen Mitglieder die Präsentation erteilt. Das Wappen der Familie zeigt auf silbernem Felde ein Hirsch- geweih, das auf jeder Außenseite mit vier, abwechselnd roten und weißen Rosen besetzt ist.

Aus der Baugeschichte der Schauenburg ist so gut wie nichts bekannt. Daß keine größeren Er weiterungen vorgenommen sind, macht der geringe Umfang der Anlage und der beschränkte Bauplatz glaubhaft. Jenes Außenwerk, das 1315 Reinhard von Dalwigk errichtete, lag schon im Tal. Wann der Verfall eintrat, entzieht sich ebenfalls der Kenntnis. Nur soviel ist ersichtlich, daß seit dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts die Burg für Wohnzwecke sich nicht mehr eignete. Nach der Güterteilungsurkunde von 1533, worin es heißt: „Nachdem zu Schomborgk kein Behaußung ist, soll und magk Bernhard von Dalwigk Ime eine Behaußung nach szinen Wohlgefallen bauwen“, muß der Verfall damals schon fortgeschritten gewesen sein. Eine Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg darf demnach als ausgeschlossen gelten. Der Ortsüberlieferung nach wurde die Feste überhaupt nicht im Kriege verwüstet, sondern aus unbekannten Gründen freiwillig verlassen, eine Annahme, welche die Wahrnehmung bestätigen dürfte, daß größere Funde bei Nach grabungen nicht gemacht sind. Die wenigen Waffenreste, die 1850 auf der Schauenburg gefunden wurden - eine Sturmhaube und mehrere Schwerter -, scheinen bei Räumung des Bergsitzes vergessen zu sein. Dem Verfall preisgegeben, boten die Steinmassen der Burg eine bequeme Bezugsquelle von Material für die Neubauten im Tal.

Jetzt ist vom aufgehenden Mauerwerk fast alles verschwunden und die verwachsenen Fundamente geben nur ein undeutliches Bild der Anlage. Mit Sicherheit feststellen läßt sich bei dem den Gipfel des Berges einnehmenden Kernwerk die im unregelmäßigen Oval geführte Ringmauer, die, im südwestlichen Teil als Futterwand dienend, eine mittlere Höhe von 1,80 m bewahrt hat. Ihre als Spitze vorgezogene Ostseite deckt ein kleiner Rundturm; der Innenseite der Südwand legen sich die Fundamente eines rechteckigen Steinbaues vor. Ein großes Trümmerfeld von unregelmäßigen Basaltsteinen auf der Außenseite dieser Mauer läßt auf den Einsturz eines oder mehrerer höherer Bauwerke an dieser Stelle schließen. Auf dem erhöhten Mittelplateau ist neben einer Gebäudeecke der annähernd quadratische Grundriß eines Raumes festzustellen, dessen zentrale Lage für den Charakter als Bergfried spricht. Zwei einander gegenüberliegende Ecken dieses Baues verbindet eine Mauer mit dem Außenringe, den Hof in eine größere westliche und eine kleinere östliche Hälfte teilend. Letztere als Vorburg anzusprechen, scheint das Fehlen von Häuserfundamenten und das Vorhandensein des Zuganges zu gestatten. Daß die Burganlage der Kapelle nicht entbehrte, ergibt die Urkunde Hermann Hunds vom Jahre 1250, in der ein Sigebertus - capellanus in scomborc vorkommt. Ein breiter ringförmiger Graben und wohlerhaltener Wall umgibt das nicht sehr aus gedehnte Innenwerk, dessen beste Sicherung die Lage auf dem schwer zu stürmenden Bergkegel war.

Literatur

Bilder

Anmerkungen

[1] Alle Angaben, soweit nicht anders vermerkt, nach: Aloys HOLTMEYER (Bearb.), Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel, Band IV, Kreis Cassel-Land, Marburg 1910, S. 90-93. Dort jeweils weitere Quellenachweise. Digitale Ausgabe.