Löwenstein von Löwenstein

Löwenstein von Löwenstein, (* um 1300; † 1347), Ritter, Edelknecht.

Leben

Löwenstein von Löwenstein war der Sohn des Ritters Hermann II. von Löwenstein († 1308) und dessen Gattin, einer Frau von Dalwigk. [1]

Mit seiner Ehefrau Lukard hatte er vier Kinder: [2]

Hermann von Löwenstein, Edelknecht, Kanoniker zu Fritzlar
Agnes von Löwenstein
Heinrich von Löwenstein
Werner von Löwenstein, Edelknecht, Kanoniker zu Fritzlar, Kantor

In der Literatur wird angegeben, Löwenstein Ehefrau Lukard sei eine geborene von Hardenberg [3] , nämlich die Schwester des Dietrich von Hardenberg, Domherr zu Fritzlar, gewesen. [4] Letzterer ist zwar namentlich und in dieser Funktion bezeugt. [5] Daß er eine Schwester namens Lukard gehabt habe und diese mit Löwenstein von Löwenstein vermählt gewesen sei, ist jedoch - soweit ersichtlich - urkundlich nicht belegt. In den Löwensteiner Urkunden wird Lukard nur einmal erwähnt und zwar in einem Vertrag vom 14. Oktober 1331, gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren Kindern Hermann und Agnes, jedoch ohne Nennung ihres Geburtsnamens oder sonstige Hinweise auf ihre Herkunft. [6] Auch ist nicht ersichtlich, wie Lukard in die Stammfolge derer von Hardenberg einzuordnen sein könnte. [7]

Ausdrücklich als Sohn Hermanns II. von Löwenstein-(Romrod) wird Löwenstein von Löwenstein erstmals in einer zu Fritzlar ausgestellten Urkunde vom 13. April 1315 genannt, in der er als Zeuge eines Rechtsgeschäfts seines Cousins (2. Grades) Werner von Westerburg aufgeführt wird. [8] Noch einmal explizit als Sohn Hermanns II. von Löwenstein-(Romrod) wird Löwenstein von Löwenstein in einer Urkunde vom 20. Januar 1317 bezeichnet. [9] In jener Urkunde gebieten die Richter des Mainzer Stuhls dem Offizial der Probstei Fritzlar, dem Pleban in Löwenstein und den Übrigen Plebanen der Mainzer Diözese, die wegen Unterstützung des gebannten Deutschordensbruders Heinrich von Löwenstein bereits exkommunizierten Heinrich von Löwenstein-Schweinsberg, Kanoniker zu Fritzlar, Werner von Westerburg und Löwenstein von Löwenstein, Sohn Hermanns (II.) von (Löwenstein)-Romrod, Burgmannen in Löwenstein und Itter, wegen fortgesetzten Ungehorsams jeden Sonntag für exkommuniziert zu erklären. Erstmals wird Löwenstein von Löwenstein jedoch in einem in Amöneburg ausgefertigten Vertrag vom 3. Februar 1315 erwähnt, in dem Werner von Westerburg, Reiner von Dalwigk, Hermann von Holzhausen, Ritter, Werner von Romrod, Löwenstein von Löwenstein, Hermann von Schweinsberg und Werner von Westerburg, Edelknecht, mit Erzbischof Peter von Mainz ein Bündnis gegen den hessischen Landgrafen Otto schließen. Löwenstein von Löwenstein wird in diesem Vertrag jedoch durch seinen Onkel Werner von Romrod als Vormund vertreten. [10] Löwenstein wird zu diesem Zeitpunkt also noch minderjährig gewesen sein, so daß sein Geburtsdatum um das Jahr 1300 zu setzen ist.

Anmerkungen

[1] Rudolf VON BUTTLAR-ELBERBERG, Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, Kassel 1888, hält irrtümlich Hermanns II. Bruder Heinrich für Löwenstein von Löwensteins Vater. Diese fehlerhafte Angabe hat VON BUTTLAR offenbar von Johann Georg LANDAU, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Erster Band, Cassel 1832, S. 152, entlehnt. Beide kennen als Kinder Hermanns I. von Löwenstein-Romrod lediglich Heinrich und Werner. LANDAU hält es für "wahrscheinlich", daß Löwenstein (Eitel) von Löwenstein Heinrichs Sohn war, räumt aber ein, daß für ihn die Linie derer von Löwenstein-Romrod weitgehend im Dunkeln liegt und ihm die Geschlechtsfolge Schwierigkeiten bereitet. Grund für die fehlerhaften Angaben dürfte sein, daß LANDAU und VON BUTTLAR nur über eingeschränktes Quellenmaterial verfügten. Die Stammfolge der Linie von Löwenstein-Romrod wird durch die von SCHUNDER zusammengetragenen Urkunden lückenlos und eindeutig belegt.
[2] Friedrich SCHUNDER, Die von Löwenstein - Geschichte einer hessischen Familie, Lübeck 1955, Stammtafel III - Die von Löwenstein (-Romrod) - Ältere Linie.
[3] SCHUNDER (wie Anm. 2) und Band 2, Namensregister (Seite 288); VON BUTTLAR-ELBERBERG (wie Anm. 1).
[4] VON BUTTLAR-ELBERBERG (wie Anm. 1).
[5] Vgl. z.B. Johann Georg LANDAU, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Dritter Band, Cassel 1836, S. 64; Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen, Regesten der Landgrafen von Hessen, Urkunde vom 19. August 1364; Johann WOLF, Geschichte des Geschlechts von Hardenberg, 2. Teil, , mit 123 Urkunden, Göttingen 1823, Seite 15-20 (Digitale Ausgabe).
[6] SCHUNDER (wie Anm. 2), Band 2, Regest Nr. 164 (Seite 82). Die Angabe des vermeintlichen Geburtsnamens "von Hardenberg" hat SCHUNDER möglicherweise ungeprüft aus VON BUTTLARs Stammtafel entnommen.
[7] Vgl. Johann WOLF (wie Anm. 5).
[8] SCHUNDER (wie Anm. 2), Band 2, Regest Nr. 127 (Seite 66).
[9] SCHUNDER (wie Anm. 2), Band 2, Regest Nr. 133 (Seite 69). Heinrich von Löwenstein wurde am 24. September 1315 exkommuniziert, weil er dem Deutschen Haus in Marburg "auf offener Straße" 36 Malter Getreide geraubt habe. Vgl. SCHUNDER (wie Anm. 2), Band 2, Regest Nr. 128 (Seite 67).
[10] SCHUNDER (wie Anm. 2), Band 2, Regest Nr. 125 (Seite 65).