Hermann II. von Löwenstein-(Romrod)

Hermann II. von Löwenstein-(Romrod), (* um 1260; † 1308), Ritter.

Leben

Hermann II. von Löwenstein war der Sohn des Ritters Hermann I. von Löwenstein-Romrod und dessen Gattin Hedwig von Romrod.

Mit seiner Ehefrau, einer geborenen von Dalwigk hatte er vier Kinder: [1]

Heinrich von Löwenstein, Edelknecht, Kanoniker zu Fritzlar
Werner von Löwenstein, Edelknecht
Löwenstein von Löwenstein, genannt Eitel [2]
Mechthild von Löwenstein

Hermann II. wird erstmals in einer auf Burg Löwenstein ausgefertigten Urkunde vom 13. Dezember 1276 genannt. Die Besonderheit dieser Urkunde ist der Umstand, daß die gesamte Familie Löwenstein, nämlich die drei Söhne Werners II. von Bischofshausen, Heinrich von Löwenstein-Schweinsberg, Werner von (Löwenstein)-Westerburg und Hermann I. von Löwenstein-(Romrod) gemeinsam mit ihren Ehefrauen Gisela Schenck zu Schweinsberg, Guda von Westerburg und Hedwig von Romrod, sowie allen Kindern, nämlich Werner, Jutta, Grete und Gisela (jeweils von Schweinsberg); Werner, Kraft, Mechthild und Gertrud (jeweils von Westerburg) sowie Hermann, Friedrich, Werner, Jutta und Alheid (jeweils von Löwenstein-Romrod) erwähnt werden. Gegenstand des Vertrages ist der Tausch des Löwensteiner Eigenguts in Stockhausen und aller Rechte in Nauses gegen das Eigengut des Klosters Haina in Vortheim.

Heinrich von Löwenstein-Schweinsberg und Hermann von Löwenstein-Romrod hatten außer den in jenem Vertrag genannten noch weitere Kinder, weshalb zu vermuten ist, daß nur die bereits volljährigen Nachkommen als Vertragsparteien mit aufgenommen wurden. Hieraus läßt sich ableiten, daß Hermann II. von Löwenstein-(Romrod) um das Jahr 1260 geboren sein dürfte. Diese Annahme korrespondiert mit den Lebensdaten der vorherigen und der nachfolgenden Generation.

Anmerkungen

[1] Friedrich SCHUNDER, Die von Löwenstein - Geschichte einer hessischen Familie, Lübeck 1955, Stammtafel III - Die von Löwenstein (-Romrod) - Ältere Linie.
[2] Rudolf VON BUTTLAR-ELBERBERG, Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, Kassel 1888, hält irrtümlich Hermanns II. Bruder Heinrich für Löwenstein von Löwensteins Vater. Diese fehlerhafte Angabe hat VON BUTTLAR offenbar von Johann Georg LANDAU, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Erster Band, Cassel 1832, S. 152, entlehnt. Beide kennen als Kinder Hermanns I. von Löwenstein-Romrod lediglich Heinrich und Werner. LANDAU hält es für "wahrscheinlich", daß Löwenstein (Eitel) von Löwenstein Heinrichs Sohn war, räumt aber ein, daß für ihn die Linie derer von Löwenstein-Romrod weitgehend im Dunkeln liegt und ihm die Geschlechtsfolge Schwierigkeiten bereitet. Grund für die fehlerhaften Angaben dürfte sein, daß LANDAU und VON BUTTLAR nur über eingeschränktes Quellenmaterial verfügten. Die Stammfolge der Linie von Löwenstein-Romrod wird durch die von SCHUNDER zusammengetragenen Urkunden lückenlos und eindeutig belegt.