Über Seite 119.de

Seite 119.de ist eine private Webseite, die sich privaten Interessen, vorwiegend aus den Bereichen der Familienforschung und der waldeckischen / nordhessischen Regionalgeschichte widmet.

Allgemeines

Die Seite ist in der äußeren und inhaltlichen Darstellung an sog. Wikis angelehnt, steht jedoch nicht zur Bearbeitung durch den Leser offen. Soweit zu einzelnen verwandten Themen bereits hinreichende Artikel in der deutschen Wikipedia zur Verfügung stehen, erfolgt eine Verlinkung auf jene Seite, vereinzelt auch auf das HNA Regiowiki. Im übrigen sollen, wegen der Defizite und Ungenauigkeiten öffentlicher Wikis, die fraglichen Themen hier noch einmal präziser, ausführlicher und mit Quellenangaben versehen veröffentlicht werden, weshalb es sich bei den meisten Links um interne Verweise innerhalb dieses Projekts handelt.

Den hier veröffentlichten familien- und heimatkundlichen Informationen, insbesondere auch den veröffentlichten Lichtbildern, liegt die Überlegung zugrunde, daß diese nur einem kleinen Kreis von Menschen zugänglich sind, da sie sich in der Regel in Privatbesitz oder bestenfalls verstreut in städtischen Archiven oder Sammlungen von Geschichtsvereinen befinden.

Mit dem Ableben älterer Menschen geht Jahr für Jahr das Wissen um verwandtschaftliche und heimatkundliche Zusammenhänge unwiederbringlich verloren. Die auf alten Fotos abgebildeten Menschen und Orte können hiernach oftmals nicht mehr identifiziert werden. Nicht selten werden mit dem Erbfall einzelne Lichtbilder und ganze Fotoalben aus der Frühzeit der Fotografie durch Familienangehörige oder Nachlaßverwalter "entsorgt" und sind dadurch der Nachwelt nicht mehr zugänglich.

Zwar sind diese Informationen selten von überregionalen historischen Interesse. In den fraglichen Regionen und Familien können sie jedoch das Leben vieler hundert Menschen berühren. Die auf den hier veröffentlichten Fotos abgebildeten Personen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts können heute mitunter bereits Hunderte von Nachfahren haben. Die Suche nach diesen familiären Wurzeln ist in unserer Zeit einerseits durch die Möglichkeiten des Internet erleichtert, andererseits durch die geographische Entwurzelung vieler Menschen erschwert worden. Das wachsende Interesse an der Ahnenforschung und heimatkundlichen Themen zeigt sich an der Beliebtheit entsprechender Internetportale wie ancestry.com, genealogienetz.de, verwandte.de oder archion.de, wie auch im Erfolg regionaler historischer Bildbände, z.B. der Reihe "Archivbilder" (Sutton Verlag) oder der Serie "... in alten Ansichten" sowie "Kennt Ihr Sie noch...?" (jeweils Europäische Bibliothek, Zaltbommel/Niederlande).

Es ist geplant, insbesondere von der Altstadt der nordhessischen Stadt Korbach ein Verzeichnis der Baudenkmäler zu erstellen, um die historische Entwicklung der Straßenzüge und Einzelgebäude zu erforschen und darzustellen. Dieses Projekt lehnt sich an die bereits in den 1950er/60er erschienene Reihe von Hermann Thomas (Bearb.)/Stadtarchiv Korbach (Hrsg.) "Die Häuser in Alt-Korbach und ihre Besitzer" an. Die ersten drei Bände sind 1996, 1998 und 2003 in einer überarbeiteten Neuauflage erschienen. Seitdem wurde die Reihe nicht fortentwickelt.

Für weitergehende Informationen über die gelisteten Personen und hier nicht genannte oder nicht bekannte Vor- und Nachfahren, bin ich stets dankbar: info@jgaseite.de

Die hier veröffentlichten Artikel über historische Persönlichkeiten, Gebäude, etc., sind im Gegensatz zu Publikationen in Druckwerken nicht abschließend und unveränderlich, sondern werden laufend ergänzt und bei Bedarf korrigiert sowie mit weiteren Quellenangaben versehen. Hinweise auf Fehler und Unvollständigkeiten sowie Fragen, Anregungen und Ergänzungen sind daher stets willkommen.

Anfragen zur Korbacher und waldeckischen Familienkunde werde ich gern beantworten.

Rechtliche Hinweise

1. Hinsichtlich des Datenschutzes im Allgemeinen verweise ich auf meine Datenschutzerklärung.

2. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden nur Personen genannt, die bereits verstorben sind oder die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung personenbezogener Daten erteilt haben. Die aktuellen Eigentümer und Bewohner der vorgestellten Häuser, die hier ohnehin zumeist nicht bekannt sind, werden deshalb nicht genannt. Auch soweit in den Neuauflagen der "Häuserbücher" von Hermann Thomas die zum Zeitpunkt des Erscheinens (1996-2003) aktuellen Eigentümer genannt werden, werden diese Daten hier nicht übernommen, es sei denn, die fraglichen Personen sind zwischenzeitlich verstorben. Ein postmortales Persönlichkeitsrecht wird hinsichtlich reiner Namen und Lebensdaten von der Rechtsprechung verneint. In den Neuauflagen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen zwar nur aktuelle Eigentümer und Bewohner aufgenommen, die ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Daten erteilt hatten. Da dieses jedoch nicht ohne weiteres auch für eine Internetveröffentlichung unterstellt werden kann, wird im Rahmen dieses Projekts auf die Veröffentlichung verzichtet. Ohnehin hat das Projekt in erster Linie das Anliegen, die historische Entwicklung der Grundstücke darzustellen und Ahnenforschern Anknüpfungspunkte zu liefern. Dieses Ziel wird auch dann erreicht, wenn die Eigentümer und Bewohner nur bis Mitte des 20. Jahrhunderts genannt werden.

3. Die hier veröffentlichten Lichtbilder mit Aufnahmedatum ab 2013 wurden überwiegend vom Herausgeber selbst gefertigt. Bei historischen Fotos, zumeist aus der Zeit zwischen 1880 und 1930, wurde davon ausgegangen, daß die Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben oder nicht mehr ermittelbar sind. Die meisten dieser historischen Fotos wurden bereits in zahlreichen anderen Publikationen, auf Postkarten, etc., veröffentlicht. Im übrigen wurde, soweit bekannt, die Genehmigung der Rechteinhaber eingeholt und ein Urheberrechtsvermerk gesetzt. Sollte sich dennoch jemand durch Veröffentlichungen in seinem Urheberrecht beeinträchtigt sehen, wird um Nachricht gebeten.

4. Die Abbildung jedes einzelnen Hauses wirft Fragen nach den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten der Eigentümer und Bewohner auf. Ausgehend von dem in § 59 Abs. 1 UrhG normierten Grundsatz der sog. Panoramafreiheit werden die Aufnahmen der Häuser nur mittels üblicher Normal- oder Weitwinkelobjektive von öffentlichem Grund (Straßen, Bürgersteige, Plätze) aufgenommen. Die Häuser werden nur so darstellt, wie sie sich ihr Anblick von der Straße darbietet. Dabei wird darauf geachtet, daß sich keine Personen im Bild befinden. In den wenigen Einzelfällen, in denen Personen auf den Bildern erkennbar waren, wurden deren Gesichter - obgleich rechtlich nicht erforderlich ( § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUrhG) - verpixelt. Kfz-Kennzeichen - obschon ebenfalls in der Regel rechtlich nicht erforderlich - werden ebenfalls verpixelt. Gleiches gilt, soweit im Einzelfall erkennbar, für Klingel- und Briefkastenbeschriftungen, etc. Im übrigen gilt nach der Rechtsprechung, daß die urheberrechtliche Panoramafreiheit nicht durch daten- und eigentumsrechtliche Fragen unterlaufen werden darf, mit der Folge, daß die Fertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern von Häuserfassaden, wie sie sich von der Straße aus darstellen, auch im Zusammenhang mit der Nennung der konkreten Anschrift keine Verletzung der Eigentums-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte der Bewohner und/oder Eigentümer des Gebäudes darstellen, soweit nicht ausnahmsweise ein konkreter Personenbezug hergestellt wird. [1] Die gilt zumal dann, wenn die Veröffentlichung im Rahmen eines redaktionellen Angebots erfolgt und nicht eine bloße Datensammlung darstellt oder gewerbliche Zwecke verfolgt werden (vgl. LG Köln, wie Anm. 1). Beides ist hier nicht der Fall. Das deutsche Recht kennt grundsätzlich kein Recht am Bild der eigenen Sache.

Bislang habe ich, auch von Eigentümern und Bewohnern der abgebildeten Häuser, nur positive Rückmeldungen auf das Projekt erhalten. Beschwerden oder Unterlassungsforderungen wurden während der inzwischen mehrjährigen Dauer des Projekts nicht an mich herangetragen. Sollte sich im Einzelfall jemand durch die hier veröffentlichten Lichtbilder oder Informationen in seinen Rechten verletzt sehen, bitte ich um Nachricht. Ich werde mich selbstverständlich auch dann einer entsprechenden Bitte nach Unterlassung/Abänderung nicht verschließen, wenn es rechtlich nicht geboten ist.

Anmerkungen

[1] Ausführlich: LG Köln, Urteil vom 13. Januar 2010, 28 O 578/09 m.w.N.