Enser Tor (Korbach)

Der Stein am Enser Tor in der Altstadt von Korbach mit der Inschrift "I V D M I H 1633" befindet sich am straßenseitigen Abschluß der Stadtmauer (Innenmauer), an der Ecke Violinenstraße / Schießhagen, gegenüber dem Spukhaus. Die Bedeutung ist unklar. Am Schloß Waldeck findet sich die ähnliche Inschrift "I V G M H 1577", die gedeutet wird als "Ich vertraute Gott meinem Herrn". Es könnte sich aber auch um Initialen handeln, wobei "I V D" für "Iuris Utriusque Doctor" (Doktor beider Rechte) und "M I H" für den Namen stehen könnten. In diesem Fall könnte M I H möglicherweise für "Marcus (Johann?) Heinemann" stehen. Von Marcus Heinemann ist bekannt, daß er 1622 ein Haus an der Enser Straße besaß, etwa dort, wo sich heute der Parkplatz am Steinhaus (Violinenstraße 3) und die Neuanbindung der Enser Straße an die Stechbahn befindet. Dies ergibt sich aus einem Grundstückskaufvertrag vom 27. November 1622. Vgl. Bernd KRÖPELIN (Bearb.), Korbacher Urkunden - Regesten, Band 5, Stadtarchiv Korbach (Hrsg.) 1998, S. 339, Nr. 11 076; siehe: Korbacher Grundbesitzverhältnisse vor 1700 und Johann Butterweck. Vielleicht war Marcus Heinemann ein Sohn des Johann Heinemann; vgl. Helmut NICOLAI/Wilhelm HELLWIG/Ingeborg MOLDENHAUER (Bearb.), Waldeckische Wappen - Beiträge zur Familiengeschichte, Teil 3 - Wappen der waldeckischen Städte und Großgemeinden, Familienwappen und Hausmarken, Waldeckischer Geschichtsverein (Hrsg.), Arolsen 1991, S. 216, Nr. 236 (Heinemann). Die Verbindung mit der Inschrift auf dem Stein bleibt jedoch spekulativ.