Die Itterburg ist eine frei zugängliche Burgruine auf einem langgestreckten 375 m. ü. NN hohen Berggrat nördlich oberhalb von Thalitter, einem Ortsteil der hessischen Gemeinde Vöhl am Edersee, nahe Korbach, im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Sie ist eine der drei so genannten Itterburgen, zu denen noch die Steuerburg und die Obere Burg gehören.
Die früher auf der einer Tafel [1] an der Burgruine festgehaltene und im Internet vielfach weiterverbreitete Angabe, ein Haupthof Itera sei bereits 793 erwähnt worden, ist urkundlich nicht belegt. Die Itterburg wird erstmals im Jahre 1126 urkundlich genannt, als die Schwestern Riclint und Frideruna von Itter, Nichten und Erbinnen des 1123 verstorbenen Folkmar von Itter, die von ihm geerbten allodialen Teile der Herrschaft Itter dem Abt Erkenbert von Corvey zu Lehen auftrugen. Erkenbert beurkundete nämlich am 10. Mai 1126, daß die edle Matrone Riclinde und deren Schwester Friderun seiner Kirche das Schloß Itter mit Markt- und Zollgerechtigkeit, nebst den anliegenden Allodialgütern in den Dörfern Ittere, Aense, Lutterbach, Dalwig in pago Ittergowe in comitate Sigefridi comitis mit den dazu gehörigen Ministerialen und ihren Gütern unter der Bedingung übergeben hätten, daß sie dieselben von seinem Stifte zu Lehen empfangen, niemanden aber zum Afterlehen geben, vielmehr nur für ihre Person in lebenslänglichem Genusse behalten sollten, wogegen der Abt ihnen ein Jahresgehalt von 13 Mark zusagt und verspricht, gleichfalls diese Güter an Niemanden zu veräußern oder zu Lehen zu geben. [1a]
Um 1184 erwarb Erzbischof Philipp I. von Heinsberg die Burg mit 200 Hufen von Wittekind II. von Schwalenberg für 200 Mark für das Kölner Erzstift.
Am 15. Dezember 1254 wird anläßlich der Beurkundung eines Kaufvertrages Regenhard von Itter als Herr der Burg Itter bezeichnet und mit seiner Frau Adelheid und den Kindern Konrad, Heinrich und Mabilia genannt. Unter den zahlreichen Zeugen der Urkunden werden auch Sibodo (Sigebode) von Itter sowie erstmals namentlich ein Korbacher Bürgermeister, Walter Comes (Graf), erwähnt. [1a]
Mit Vertrag vom 3. Februar 1258, beurkundet auf Burg Löwenstein, gibt Werner II. von Bischofshausen dem Erzstift Köln seinen Teil der Burg Itter (Itere) mit einem dazugehörigen Gefälle von 10 Mark auf und empfängt es als Lehen zurück. Er verpflichtet sich, seine Gemahlin Getrud von Itter, ihre Kinder und Erben zum Dienst für das Erzstift. [2] Am 7. September 1267 überträgt Werner III. von Bischofshausen seinen und seiner Brüder Anteil an der Burg Itter (Ythere) an das Kloster Corvey für den Fall, daß er gegen Auflagen verstößt, die ihm anläßlich seiner Entlassung aus der Gefangenschaft des Bischofs von Paderborn gemacht worden sind. [3] Mit Vertrag vom 5. Juni 1272, beurkundet zu Schmallenberg, geloben die Brüder Heinrich, Werner III. und Hermann von Bischofshausen, Ritter, nachdem sie das Eigentumsrecht an ihrem Anteil an der Burg Itter (Yttere) dem Erzbischof Engelbert von Köln zurückgegeben und dafür als Burglehen eine Rente von 10 Mark aus der Bede zu Medebach erhalten haben, stets zu einem oder zweien auf der Burg anwesend zu sein, sie dem Erzbischof oder seinen Nachfolgern und ihren Leuten im Notfall zu öffnen und nicht zuzulassen, daß ihnen von dieser Burg oder von den anderen Burgen Löwenstein und Urff Schaden zugefügt wird. [4]
Im Jahr 1296 machte Heinrich III. von Itter sein castrum Itere zu einem "offenen Hause" des Landgrafen von Hessen, Heinrich I., gegen Empfangnahme eines Burglehens. [5] Nach Tielemanns I. von Itter Tod bewilligten seine Brüder Johann und Heinemann III. dem Landgrafen Heinrich II., dem Eisernen, 1337 dasselbe Öffnungsrecht des Schlosses mit dem Näherecht (Vorkaufsrecht) für den Fall des Verkaufs. [6] Mit Vertrag vom 8. Februar 1338 öffnen die Brüder Heinrich, Johann und Hermann von Löwenstein-Schweinsberg, Ritter Löwenstein von Löwenstein sowie Werner von Löwenstein-Westerburg die Burgen Löwenstein und Itter dem Erzbischof Heinrich von Mainz zur Einquartierung von Truppen. Im Gegenzug versprach der Erzbischof Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. [7]
Im Jahr 1356 soll ein Sohn Adolfs von Itter, Heinrich von Itter, seinen Vetter, ebenfalls namens Heinrich von Itter, Sohn von Adolfs Bruder Heinemann III., auf der Burg erstochen haben, um sich die alleinige Herrschaft zu sichern. Daraufhin seien Gerlach, Erzbischof von Mainz, Landgraf Heinrich II. sowie Graf Otto II. von Waldeck vor das Schloß Itter gezogen, hätten es eingenommen und Burg und Herrschaft in ihren Besitz gebracht. [8] Andere Quellen geben an, das Mordopfer sei Heinemann III. gewesen, wieder andere Geschichtsschreiber vermuten als dessen Mörder nicht einen Neffen, sondern die eigenen Brüder. [9] Von diesem Ereignis berichtet die Sage vom Schatz im Brunnen der Itterburg.
Zu diesem Zeitpunkt gehörten zur Herrschaft Itter folgende Orte: Dorfitter, Thalitter, Obernburg, Hof Lauterbach, Oberwerba, Vöhl, Basdorf, Asel, Marienhagen, Herzhausen, Harbshausen, Kirchlotheim, Schmittlotheim, Altenlotheim, Ederbringhausen, Niederorke, Oberorke und Buchenberg.
Nach dem Tod Heinemanns III. nahmen das Erzstift Mainz und die Landgrafschaft Hessen im Jahre 1357 gemeinsam seinen, den weitaus größeren, Teil der Herrschaft Itter in Besitz und zahlten seiner Witwe Margarethe dafür jeweils 900 Mark lötiges Silber. 1359 verpfändete Mainz seinen Teil der Herrschaft an den Grafen Otto II. von Waldeck, der diese 1381 an Thile Wolff von Gudenberg weiter verpfändete. 1383 verpfändeten auch die hessischen Landgrafen ihren Teil an Thile, womit die Burg und nahezu die gesamte Herrschaft Itter in seinen Pfandbesitz kamen. Thile verlegte danach seine Residenz nach Vöhl, wo er südlich des Dorfes eine Burg errichten ließ.
In einer Urkunde vom 6. August 1408 verzichtet Erasmus von Itter für sich und seine Erben auf das Haus Itter mit allem Zubehör an Gerichten, Gebieten, Dörfern, Eigenleuten, Felder, Wälder, Wasser, Weiden und Wildbann zu Gunsten des Erzbischofs Johann von Mainz und des Landgrafen Hermann von Hessen. [10]
1542 lösten die Waldecker, 1562 schließlich auch die Landgrafen von Hessen ihr Pfand ein. 1567 kam die Herrschaft Itter mit der Itterburg bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen unter den Söhnen Philipps I. an Philipp II. von Hessen-Rheinfels. Nach dessen Tod im Jahre 1583 kamen die Herrschaft Itter und die inzwischen ungenutzte Burg an seinen Bruder Ludwig IV. von Hessen-Marburg, der in der Folge durch Kauf auch die bisher nicht landgräflichen Teile der Herrschaft Itter erwarb.
Die Burg verfiel bereits ab der Mitte des 15. Jahrhunderts, nachdem die Wolff von Gudenberg zu Itter ihren Sitz nach Vöhl verlegt hatten, und wurde im Dreißigjährigen Krieg vollends zerstört. Ihre Reste kamen schließlich in den Privatbesitz des hessen-darmstädtischen Berginspektors Müller in Thalitter. Von diesem kaufte sie 1815 die schwedische Königin Fredrika für ihren in der Schweiz lebenden Ehemann, den ehemaligen König Gustav IV. Adolf, um für ihn einen Inkognitonamen zu erhalten. [11] Er ließ um 1820 umfangreiche Ausgrabungen vornehmen und nannte sich bei Auslandsaufenthalten Graf von Itterburg. Sein Sohn, der österreichische Feldmarschalleutnant Gustav Prinz von Wasa, war ab 1837 Eigentümer der Ruine. 1951 kaufte die Gemeinde Vöhl das Burggelände für 18.000 DM.
Die Burg liegt auf einem in südwestliche Richtung weisenden Bergsporn nördlich des Dorfes Thalitter.
Historisches Erscheinungsbild
Die Hauptanlage bildete ein ca. 38x38 Meter großes Quadrat dessen Ecken fast genau - nur wenige Grad im Uhrzeigersinn verdreht - in die vier Haupthimmelsrichtungen ausgerichtet sind. Die Außenmauern weisen entsprechend in südwestliche, nordwestliche, nordöstliche und südwestliche Richtung. In der Nordwestecke stand ein ca. 15x17 Meter großes Wohnhaus mit Kamin (Kemnate, domus caminata). An dessen östlicher Seite schloß sich quer dazu das dreigeschossige "große Haus" mit in Nordwesten nach Südosten verlaufenden Dachfirst. Ausweislich der Zeichnungen und Mauerreste dürfte dieses Haupthaus etwa 15x30 Meter groß gewesen sein, mit einer nach Südosten gerichteten Hauptfront mit vorkragenden Geschossen. In der Innenecke zwischen der Kemnate und dem "großen Haus" zeigen Stiche aus dem frühen 17. Jahrhundert einen schlanken Wohnturm mit einer halbkugelförmigen Dachhaube. Die beiden Hauptwohngebäude bildeten einen L-förmigen Grundriß. In der Ostecke der Anlage schützte ein viereckiger Bergfried die Anlage. An die nordöstliche ("hintere") Mauer schließt sich ein halbkreisförmiger Platz an, der Richtung Nordosten in den Burggraben, im übrigen zu den Abhängen hin abfällt.
Die ovale Ringmauer umfaßte unmittelbar über dem Abhang die ganze Anlage. Sie war mit Scharten bewehrt und an der Westflanke sowie der Südwestecke durch zwei halbrunde Türme verstärkt.
Südlich der Anlage, auf dem heutigen Festplatz, befand sich das sog. Löwensteiner Haus. [12] Bereits in einer Urkunde vom 11./12. Mai 1579, die insoweit einen Auszug aus einer schon 1355 verfaßten Urkunde darstellt, wird es als "gebrochen" bezeichnet. [13] Das Haus dürfte mithin schon Mitte des 14. Jahrhunderts zerstört gewesen sein. Auf Stichen aus dem frühen 17. Jahrhundert, die die Burg vor dem 30-jährigen Krieg zeigen, sind nur noch die südwestlichen und südöstlichen Grundmauern zu sehen.
Zeichnungen und Fotos aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert zeigen den heute dicht bewaldeten Burgberg frei von Bäumen. Das von den Hauptgebäuden allein verbliebene nordwestliche kleine Wohnhaus wies seinerzeit noch einen höheren Mauerstand als heute auf. Die auf der Nordwest- und Südwestseite befindlichen Fenster, von denen heute nur noch die unteren Teile der Fensterrahmen erkennbar sind, waren bis Anfang des 20. Jahrhunderts noch vollständig von Mauerwerk umschlossen, so daß der Mauerstand 2-3 Meter höher als heute gewesen sein dürfte (vgl. Abb. 2). Wann und aus welchem Grund diese Mauerstücke verloren gingen, ist nicht mehr feststellbar. Ein Vergleich des heutigen Zustandes mit einer Zeichnung von 1851 deutet zudem darauf hin, daß die innere Verkleidung des Kamins irgendwann in den vergangenen 160 Jahren weggebrochen ist.
Heutiger Erhaltungszustand
Der ehemalige Standort des "Löwensteiner Hauses" wurde im Jahre 1959 von der Gemeinde planiert, in einen Festplatz umgewandelt und mit einer Festhütte bebaut. Mauerreste sollen bei diesen Maßnahmen nicht gefunden worden sein [14] Augenscheinlich wurde die Festhütte jedoch auf der südwestlichen Grundmauer des Löwensteiner Hauses errichtet.
Während die Überreste des kleinen Wohnhauses und der südlichen Umfassungsmauern bautechnisch gesichert wurden, ist das übrige verbliebene Mauerwerk dem Verfall preisgegeben. Auf den Ruinen des "großen Hauses" wachsen Büsche und Bäume. Das Mauerwerk ist unbefestigt und läßt sich von Hand leicht lösen. Witterung, Bewuchs und menschliche Einflüsse dürften in den kommenden Jahrzehnten die Reste der nordöstlichen Grundmauer weitgehend abtragen, falls keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Beschreibung des heutigen Erhaltungszustandes (Stand: September 2012) orientiert sich an der Darstellung von Günther (S. 338-339), fußend auf der Skizze von Plock (Abb. 3).
a, b, c, d: der Rest des kleinen Wohnhauses, 15 Meter breit, 17 Meter tief mit 2,50 Meter dicken Mauern. Diese stehen von a nach b und c noch aufrecht, zwischen b und c bis zu einer Höhe von etwa 15 Metern.
b, e, f, g: bezeichnen die 2 Meter dicke Umfassungsmauer der Burg mit dem Bergfried in der Westecke. Von der Südostmauer (c nach f), bei Plock noch fast durchgängig als erhalten gezeichnet, ist heute nur noch ein ungesichertes Teilstück von 1-2 Metern Länge vorhanden. Die rückwärtige (Nordost-) Mauer (f nach g) ist weitgehend zerfallen und ungesichert, von Gras und Büschen überwuchert und durchsetzt. An der Nordecke (g) ist noch ein recht gut erhaltenes, aus großformatigen, quaderförmig behauenen Steinen errichtetes halbkreisförmiges Stück erhalten (ca 5-6 Meter lang 1-1.5 Meter hoch), mutmaßlich die Reste des rückwärtigen Haupttores. Hier wären Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen angezeigt.
b, h, i: ist die größtenteils noch gut erhaltene, teils mehrere Meter hohe Umfangsmauer der Anlage. Von den halbkreisförmigen Wehrtürmen sind keine Reste mehr erkennbar.
k, l: wird bei Günther/Plock als teilweise zerstörtes, aber noch sichtbares Mauerwerk um den Burgplatz (heute Festplatz) gekennzeichnet. Heute sind keine Mauerreste mehr erkennbar.
C, m: gänzlich zerfallenes Mauerwerk. Nur die kleine Erhöhung der Oberfläche läßt früheres Mauerwerk vermuten.
m, n: Reste der Südwestmauer des "Löwensteiner Hauses" (vgl. Abb. 1) unterhalb des Burgplatzes (heute Festplatz). Augenscheinlich wurde die heutige Festhütte auf diesen Grundmauern errichtet.
n, o: nichts mehr erkennbar und vermutlich bei der Planierung des Festplatzes eingeebnet.
p: halbkreisförmiger Platz an der rückwärtigen (Nordost-) Mauer. Dieser Platz wurde in jüngerer Zeit offenbar noch gepflegt und von Bewuchs freigehalten. Eine fast verwitterte Sitzgruppe mit zwei Holzbänken ist heute von ca. 10-20 Jahre alten Bäumen überwachsen.
Nicht eingezeichnet in der Skizze von Plock ist ein, möglicherweise damals noch nicht freigelegtes, heute gut erhaltenes und befestigtes Mauerstück, das zwischen a, d und f, g und parallel zu diesen verläuft, etwa zwischen dem Punkt d und der Mauer e, f liegend. Es könnte sich um die südwestliche Grundmauer des "großen Hauses" handeln.
[1] Stand: 16. September 2012.
[1a] GÜNTHER, S. 335; Nicolaus KINDLINGER, Münsterische Beiträge zur Geschichte Deutschlands, hauptsächlich Wesfalens, Zweiter Band, Münster 1790, Urkundenbuch S. 154-160, Nr. 21 ( Digitale Ausgabe); Westfälisches Urkundenbuch, Band II, Nr. 198 = H. H. KAMINSKY, Studien zur Reichsabtei Corvey in der Salierzeit (1972) = Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens 10, S. 255 f., U. 8.
[1a] Bernd KRÖPELIN (Bearb.), Korbacher Urkunden - Regesten, Band 4, Stadtarchiv Korbach (Hrsg.) 1998, S. 33, Nr. 53.
[2] SCHUNDER, Band 2, S. 24, Regest Nr. 25; Ludwig BAUR, Hessische Urkunden, Erster Band, Darmstadt 1860, S. 82, Nr. 114 ( Digitale Ausgabe) .
[3] SCHUNDER, Band 2, Regest Nr. 39.
[4] SCHUNDER, Band 2, Regest Nr. 47.
[5] GÜNTHER, S. 336.
[6] GÜNTHER, S. 336.
[7] SCHUNDER, Band 2, Regest Nr. 178.
[8] DIEMAR/GERSTENBERG, S. 256, 432; Arhur WYSS (Hrsg.), Die Limburger Chronik des Tilemann Elhen von Wolfhagen, MGH Dt. Chron 4,1, Hannover 1883, S. 43, Ziff. 36 und Anm. 6.
[9] Die verschiedenen Quellen werden wörtlich zitiert und eingehend analysiert von KOPP, S. 127-135; WYSS (wie Anm. 8).
[10] KOPP, S. 244-245, Nr. 93; Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
[11] KNAPPE, S. 144-145.
[12] Max WERNEBURG, Familienzwist zerbrach ein mächtiges Geschlecht, in: Kasseler Post, 57. Jahrgang, Nr. 20, Ausgabe vom 20. Januar 1939, bestreitet diese Lage des Löwensteiner Hauses. Er meint, daß der der Itterburg vorgelagerte Wehrturm keinen Sinn ergäbe, wenn auf dem Platz vor der Burg ein weiteres Haus gestanden hätte. Er verkennt jedoch, daß das Löwensteiner Haus jüngeren Datums als die Itterburg war und nur für einen Zeitraum von ca. 100 Jahren bestand.
[13] KOPP, S. 147; SCHUNDER, Band 2, Regest 215.
[14] GÖRICH, S. 24.